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Natur und Umwelt aktuell

Streit um die Badener Wand beigelegt: Gericht bestätigt Vereinbarkeit von Klettern und Naturschutz

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Hauptkategorie: Natur & Umwelt
Kategorie: Natur und Umwelt aktuell
Veröffentlicht: 30. Juli 2025

PRESSEMITTEILUNG VOM 30.07.2025

Im jahrelangen Streit um die Badener Wand am Battert in Baden-Württemberg herrscht nun Klarheit: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigt die Einwände des Deutschen Alpenvereins gegen die ganzjährige Vollsperrung. Der geringe Bruterfolg des Wanderfalken an der Badener Wand beruht nicht allein auf menschlichen Störungen, sondern wird auch durch andere Faktoren beeinflusst.


„Wir sind extrem erleichtert, dass dieser kräftezehrende Streit ein glimpfliches Ende gefunden hat. Unser – zu großen Teilen ehrenamtliches – Engagement macht sich bezahlt, denn das Urteil bestätigt die Bemühungen des DAV für einen naturverträglichen Klettersport“, zeigt sich DAV-Vizepräsident Wolfgang Arnoldt nach der Verhandlung erfreut. Das vom baden-württembergischen Landesverband beauftragte vogelkundliche Gutachten bestätigt den Verdacht, den der DAV schon zu Beginn des Streits äußerte: Der geringe Bruterfolg beruht nicht allein auf menschlichen Störungen, sondern wird auch durch zahlreiche andere Faktoren beeinflusst – so auch durch den am Battert nachgewiesenen Uhu, einen natürlichen Feind des Wanderfalken. „Jetzt können wir auch an der Badener Wand zu sinnvollen Maßnahmen für den Schutz von Felsbrütern zurückkehren und gleichzeitig dieses traditionsreiche Klettergebiet erhalten“, erklärt die stv. Vorsitzende des DAV-Landesverbands Baden-Württemberg, Michelle Müssig.


Klettern und Naturschutz – seit Jahrzehnten Hand in Hand


Seit mehr als 30 Jahren stellt der DAV mit lokalen Kletterkonzeptionen in ganz Deutschland die Vereinbarkeit von sportlicher Nutzung und Naturschutz sicher. Kern der Konzeptionen sind gemeinsam mit Naturschutz, Behörden und der Klettercommunity erarbeitete Zonierungen, die zum Beispiel an Brutfelsen auch zeitlich befristete Sperrungen vorsehen. Brutfelsen werden je nach Region bereits ab Januar/Februar zur Balzzeit gesperrt und – je nach Bruterfolg – erst
nach dem Ausfliegen der Jungvögel Ende Juni/Juli wieder für die sportliche Nutzung freigegeben.
„Diese zeitlich befristeten Sperrungen funktionieren seit Jahrzehnten in vielen Gebieten Deutschlands einwandfrei“, erklärt Marc Stannartz, beim DAV verantwortlich für die Kletterkonzeptionen. „Sie sind in der Community bekannt und akzeptiert – und sie wirken.“ Das bestätigt unter vielen anderen auch das Beispiel am Gelben Fels, einem weiteren Klettergebiet in Baden-Württemberg: Dort sind in den vergangenen beiden Jahren dank der erfolgreichen befristeten Sperrungen drei (2025) bzw. vier (2024) Jungvögel ausgeflogen


Naturschutz an der Badener Wand


Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte im November 2022 eine ganzjährige Sperrung des Kletterfelsens verhängt und zusätzlich die Haken an der Badener Wand sowie touristische Infrastruktur entfernt. Darauf folgte ein langer Streit zwischen dem Regierungspräsidium auf der einen Seite und dem DAV sowie der Initiative „100 % Battert“ auf der anderen Seite über die Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit dieser Maßnahme. Neben dem Verlust eines traditionsreichen Kletterfelsens befürchtete der DAV auch in anderen Gebieten unverhältnismäßige und fachlich nicht begründete Nutzungseinschränkungen. Entsprechend erfreut zeigt sich die Klagepartei über den Ausgang der Verhandlung: „Das Urteil ist nun auch eine rechtliche Bestätigung, dass unsere Kletterkonzeptionen wirken, dass wir es schaffen, Naturschutz und Sport zusammenzubringen“, so Stannartz.
Zeit für einen Neuanfang Die Entscheidung des Gerichts ist für den DAV-Landesverband Baden-Württemberg ein Ansporn, auch weiterhin Naturschutz und Klettersport am Battert in Einklang zu bringen. Die gewohnt konstruktive Zusammenarbeit mit allen Akteuren im „Runden Tisch Battert“ soll zeitnah wieder aufgenommen werden, um zukünftige Regelungen an der Badener Wand gemeinsam zu erarbeiten.

 

Abendwanderung im ehemaligen Panzerübungsplatz Böblingen

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Hauptkategorie: Natur & Umwelt
Kategorie: Natur und Umwelt aktuell
Veröffentlicht: 22. Mai 2025

Samstag, 21.06.2025, 19:00 Uhr

Abendwanderung im ehemaligen Panzerübungsplatz Böblingen

mit Dr. Rolf Gastel

 

Der frühere Panzerübungsplatz Böblingen weist landesweit einmalige Vorkommen gefährdeter Arten auf und stellt einen Schwerpunkt unserer Naturschutzarbeit dar. Unsere Wanderung stellt die wertvollsten Lebensräume wie bodensaure Magerrasen, Tümpelplatten und Altholzbestände sowie die historischen Pirschgänge vor. Bitte Gummistiefel und Taschenlampe mitbringen, Rückkehr gegen 23.00 Uhr.

 

Wegen begrenzter Teilnehmerzahl ist die Teilnahme nur mit telefonischer Voranmeldung unter 01774/336519 und Teilnahmebestätigung möglich.

 

Treffpunkt: Anfahrt über Panzerkaserne Böblingen, Abzweig Restmüllheizkraftwerk, dann rechts halten und bis zur Kreuzung nach dem Häckselplatz vorfahren

 

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Emissionsbilanzierung der Sektionen

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Hauptkategorie: Natur & Umwelt
Kategorie: Natur und Umwelt aktuell
Veröffentlicht: 30. März 2021

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Die Sektionen des DAV haben auf ihrer diesjährigen Hauptversammlung in Friedrichshafen wichtige Entscheidungen für den Klimaschutz getroffen. So wurde die auf der Nachhaltigkeitsstrategie aufbauende Klimaschutzstrategie für alle im Deutschen Alpenverein beschlossen.

Eckpunkte dieser Klimaschutzstrategie sind:

  • Der DAV stellt seine Aktivitäten auf den Prüfstand und berücksichtigt mit hoher Priorität die Erfordernisse des Klimaschutzes.
  • Mit dem Dreiklang "vermeiden vor reduzieren vor kompensieren" soll der CO2-Fußabdruck des DAV und aller Sektionen substanziell verkleinert werden.
  • Klimaneutralität wird für alle im DAV bis 2030 erreicht - vorrangig mit CO2-Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen.
  • Erst im letzten Schritt wird Klimaneutralität durch die Kompensation nicht vermeid- und reduzierbarer Emissionen erreicht.

Für die Umsetzung dieser ambitionierten Ziele wurde ein Klimaschutzkonzept, das von der Projektgruppe Klimaschutz in den letzten zwei Jahren entwickelt worden ist. Die Projektgruppe setzte sich aus 53 Vertreter und Vertreterinnen aus den Sektionen und dem Bundesverband zusammen. Das Klimaschutzkonzept wurde während der Hauptversammlung kontrovers diskutiert, aber letztendlich mit einer großen Mehrheit von 86,4 Prozent der Stimmen beschlossen.

DAV-Präsident Josef Klenner sagte im Anschluss an die Entscheidung: "Gemeinsam gehen wir im Deutschen Alpenverein einen massiven Schritt in Richtung Zukunft. Mit diesem Schritt tragen wir die Verantwortung, die uns als Teil der Bergsportgemeinde und als große zivilgesellschaftliche Kraft zukommt."

Das Klimaschutzkonzept beschreibt das Vorgehen im DAV:

  • die CO2-Emissionen in allen Untergliederungen des DAV werden nach dem Greenhouse Gas Protocol innerhalb festgelegter Systemgrenzen bilanziert,
  • DAV-interner CO2-Preis: 90 €/t CO2 in 2023/2024, 140 €/t CO2 in 2025/2026 - Anpassung an die Notwendigkeiten für die Jahre ab dem Jahr 2027,
  • zweckgebundene Klimaschutzbudgets werden je Untergliederung jeweils für das Folgejahr bereitgestellt,
  • die Klimaschutzbudgets errechnen sich aus den jeweils bilanzierten CO2-Emissionen multipliziert mit dem DAV-internen CO2-Preis,
  • Umsetzungsprogramme für die Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen werden aufgestellt, die über die Klimaschutzbudgets finanziert werden sollen,
  • ein Katalog an Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen für die Handlungsfelder Mobilität, Infrastruktur, Veranstaltungen und Verpflegung sowie Kommunikation und Bildung wurde erarbeitet,
  • durch die Vermeidungs- und Reduktionsmaßnahmen soll eine kontinuierliche Verringerung des jeweiligen CO2-Fussabdrucks erreicht - bis 2026 um ca. 30% - werden und
  • Vermeidungs- und Reduktionsziele für die Jahre 2028 und 2030 werden 2023 von der Hauptversammlung festgelegt

Darüber hinaus wurde als Selbstverpflichtung vereinbart, auf Kurzstreckenflüge unter 1.000 Kilometer weitestgehend zu verzichten und in allen Einrichtungen mit Netzanschluss zertifizierten Ökostrom zu nutzen.

Die Richtlinien zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen aus dem DAV-Klimafonds, der durch den in 2019 beschlossenen Klima-Euro gespeist wird, sollen durch die Hauptversammlung 2022 beschlossen werden.

Die bis 2024 eingesetzte Projektgruppe Klimaschutz soll unter anderem die Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzepts und die Entwicklung einer internen Klimaschutzplattform begleiten, Informationen zu klimafreundlichen Finanzanlagen zusammenstellen und sich schon jetzt mit zertifizierten Projekten zur Kompensation der nach 2030 verbleibenden Emissionen befassen.

Die Tochtergesellschaft DAV Summit Club soll ein Konzept entwickeln, wie sie die gemeinsamen Ziele erreichen will. Auf der Hauptversammlung 2020 wurde bereits beschlossen, dass sich der DAV Summit Club zu einem Vorbild für umwelt-, klima- und sozialverträgliche Reiseangebote weiterentwickeln soll. Wo immer möglich soll auf Bahn- und Busanreise umgestellt und das CO2-Budget für Flugreisen gestaffelt herabgesetzt werden.

Die Anstrengungen für den Klimaschutz im DAV stellen für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar, die nur gemeistert werden kann, wenn wir uns alle gemeinsam auf den Weg machen: verantwortungsvoll, offen für Veränderungen, motiviert und mit der dabei nötigen Transparenz!

Die Pressemitteilung zur Hauptversammlung 2021 mit weiteren Informationen zu den Themen und Beschlüssen finden Sie auf alpenverein.de.

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